Manch einer tut es, um auf Nummer Sicher zu gehen. Erst mal sehen, was die Selbständigkeit so einbringt und ob die Kunden
kommen. Manch einer tut es, um sich dem Berufsleben Schritt für Schritt wieder anzunähern – Arbeitslose zum Beispiel oder
junge Eltern in der Erziehungszeit. Manch einer tut es, weil seine Geschäftsidee einfach nicht mehr hergibt als einen
Nebenverdienst und mancher tut es mit voller Absicht – eine Firma nebenbei gründen und betreiben.
Wurden Teilzeitgründer noch bis vor einigen Jahren belächelt und nicht ernst genommen, sind sie heute als Gruppe nicht
mehr zu übersehen. Mehr als die Hälfte aller Gründer in Deutschland gründet nebenbei. Der aktuelle KfW-
Gründungsmonitor ermittelte gut 760.000 Teilzeit-Gründer im Untersuchungsjahr 2004. Die Zahlen der Forschungsinstitute
variieren, je nachdem, wie sie Teilzeitgründungen definieren. Manche gehen von einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden pro Woche, andere gehen von 16 Stunden und weniger aus.
Teilzeit-Gründer sind überall. Vom Musiker, der auf Familienfeier zum Tanz aufspielt, über den Hausmeister bis zum
Volkshochschuldozenten kennt fast jeder einen typischen Nebenberufler. Doch die Betätigungsfelder sind in den
vergangenen Jahren vielfältiger geworden. Nebenbei Selbständige arbeiten heute überall dort, wo auch Vollzeit-Gründer
arbeiten. Sie erstellen Logos und Internetseiten, bieten Hausmeisterservice und Putzarbeiten an oder helfen bei der
Buchhaltung. Sie unterrichten, beraten Unternehmen, pflegen ältere Menschen oder eröffnen Cafés, Restaurants, Pensionen
und Läden. Der einzige Unterschied: Teilzeitgründer investieren weniger Zeit in die selbständige Arbeit. Knapp 80 Prozent
der Nebenerwerbs-Gründer geben an, dass sie unter 16 Stunden arbeiten, zeigen Zahlen des statistischen Bundesamtes.
Teilweise weil sie einen anderen Job haben oder eine Familie versorgen, teilweise, weil sie an gesetzliche Regelungen
gebunden sind. So dürfen Empfänger von Arbeitslosengeld I zwar nebenbei selbständig arbeiten, dies aber nur in einem
Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche. Und so bleiben die Geschäfte klein aber fein. Die meisten Gründer
beweisen, dass auch mit halber Kraft eine wirtschaftlich sinnvolle Rechnung aufzumachen ist und verdienen gutes Geld dazu
– das ist laut KfW Gründungsmonitor die häufigste Motivation der nebenbei Selbständigen. Andere gründen nebenbei um
eigene Ideen zu verwirklichen oder mit freier Zeiteinteilung zu arbeiten. Nur einen Teil treiben wirtschaftliche Not oder
Arbeitslosigkeit. Daher gehen die Autoren des Gründermonitors davon aus, dass die Teilzeitgründungen bei guter
konjunktureller Lage zunehmen, während Vollzeitgründungen eher bei schlechter konjunktureller Lage boomen.
Geringe Investitionen, flexible Arbeitszeiten – das sind die Erfolgsfaktoren
Am ehesten lohnt sich diese Form der Gründung bei Ideen, die zu Beginn keine oder sehr geringe Investitionen erfordern.
Falls es nicht klappt, kann man so leicht wieder aufgeben. Die KfW-Statistik zeigt: Die meisten Gründer im Nebenerwerb
kommen ganz ohne oder mit minimalen Anfangsinvestitionen aus. Knapp 40 Prozent starten ohne fremdes Geld, weitere 32
Prozent mit weniger als 5000 Euro. Nur ein gutes Viertel der Teilzeitgründer braucht mehr Geld.
„Die Kreditvergabe an Nebenerwerbsgründer stellt für Banken meist kein Problem dar, wenn die Gründer noch andere
Einkommensquellen haben. Da haben Vollerwerbsgründer oft größere Probleme, Sicherheiten nachzuweisen“, so Margarita
Tchouvakhina, Abteilungsdirektorin in der Volkswirtschaftlichen Abteilung der KfW-Bankengruppe. Dennoch haben
Gründer Probleme bei der Finanzierung – nicht, weil sie keine Sicherheiten haben, sondern weil sie so wenig brauchen, dass
sich viele Hausbanken vor den Aufwand scheuen. Und während die KfW Nebenerwerbsgründern über die Programme
„Startgeld“ und "Mikrodarlehen" Zugang zu Gründerfinanzierung gewährt (sofern sie das Ziel haben, langfristig eine volle
Existenz aufzubauen), schließen viele andere Gründer- und Mikrokreditprogramme Teilzeitgründer ausdrücklich aus. Nicht
wenige greifen deshalb auf Privatkredite zurück, die eigentlich für die Anschaffung eines Autos oder einer neuen Küche
ausgelegt sind. Denn oft genug werden die Pläne nicht ernst genommen und die Gründungen als Hobby angesehen. Nach wie
vor dominiert die Meinung, wer selbständig sei, müsse 60 Stunden pro Woche investieren und alles andere vergessen, um auf
die Beine zu kommen. Doch Margarita Tchouvakhina sieht hier ein allmähliches Umdenken bei Selbständigen.
Nebenerwerbsgründer seien durchaus erfolgreich und zufrieden mit ihrer Situation, zeigen Untersuchungen. „Es zeichnet sich
ab, dass viele sich nicht unbedingt hauptberuflich selbständig machen wollen“. Immerhin bleiben 67 Prozent der sogegründeten Unternehmen dauerhaft am Markt bestehen, ergaben Untersuchungen der Uni Mannheim. Knapp 12 Prozent der
Nebenberufler schaffen sogar Arbeitsplätze für andere, so das Statistische Bundesamt. Eine von ihnen ist Karin Karrenbauer, die online mit Stick-Bedarf handelt.
Überwiegend Dienstleistungen für Unternehmen
Das wichtigste Betätigungsfeld von Teilzeit-Gründern ist der Dienstlistungssektor. Der größte Teil von ihnen widmet sich
Dienstleistungen für Unternehmen. Ob Buchhaltung, IT-Pflege oder Internet – der Trend geht zum Outsourcing und hier sind
kleine flexible Unternehmer beliebt. Bei Dienstleistungen für Unternehmen müssen Teilzeit-Unternehmer selten bestimmte
Arbeitszeiten einhalten oder jederzeit erreichbar sein, sondern eher Abgabetermine im Blick behalten. Ein Großteil der
Kommunikation läuft per eMail, vor allem für Folgeaufträge. Ob sie ihre Arbeit am Abend oder Vormittags erbringen,
interessiert die Auftraggeber weniger. Anders ist das bei Dienstleistungen für Private, die stärker an Öffnungszeiten und
Erreichbarkeit gebunden sind. Doch auch hier kann die Teilzeit-Selbständigkeit ein Vorteil sein – indem man einen Feierabendservice anbietet. Während viele niedergelassene Dienstleister Termine tagsüber vergeben, können Teilzeit-
Gründer, die tagsüber selbst arbeiten, am Abend zu den Kunden gehen.
Weitere wichtige Branchen, in denen sich Teilzeitgründer betätigen, sind das Gesundheitswesen, Kultur, Sport und
Erziehung. Hier kommen sie als nebenberufliche Trainer oder Gruppenleiter zum Einsatz, betreuen Patienten oder arbeiten
als Künstler. Vor allem für so genannte „Übungsleiter“ lohnt sich eine Nebenbei-Selbständigkeit im kleinen Stil. Denn ihr
Einkommen bleibt bis zu 1.848 Euro im Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei, wenn die Tätigkeit für eine
gemeinnützige oder kirchliche Organisationen geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Besonderheiten bei Kranken- und Sozialversicherung
Immer mehr Beratungsstellen haben diese Gruppe entdeckt und nehmen Angebote speziell für Teilzeitgründer auf. Auch
wenn für sie prinzipiell das gleiche gilt in der Gründungsberatung wie für Vollzeit-Gründungen, gibt es einige
Besonderheiten. Vor allem Fragen zur Kranken- und Sozialversicherung sind für viele Teilzeitgründer drängend. Eigentlich
gibt es in dieser Beziehung gute Nachrichten für Teilzeitgründer - wer in geringem Umfang nebenbei (selbständig) Arbeitet,
ist über den Hauptberuf Kranken- und Sozialversichert und muss keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Die Rentenversicherung
wird ebenfalls nur auf die angestellte Tätigkeit fällig (Ausnahme: Lehrende, heilende und künstlerische Tätigkeiten). Auch
Familienversicherte brauchen sich bei geringem Umfang um solche Fragen wenig zu sorgen. Somit ist der Start einfach.
Doch Vorsicht ist geboten, wenn Einkommen und Zeitaufwand der Teilzeit-Selbständigkeit größer werden, warnt Gabriele
Schiek vom Zentrum zur beruflichen Förderung von Frauenerwerbstätigkeit (ZEFF) in Lünen in Nordrhein-Westfalen. Dort
berät sie unter anderem Frauen, die sich nebenbei selbständig machen. "Für Teilzeit-Gründerinnen ist es sehr wichtig,
bestimmte Grenzsätze zu kennen und einzuhalten, weil sich ihre Selbständigkeit sonst schnell nicht mehr lohnt", macht sie
deutlich. Ein typisches Beispiels sind Familienversicherte (z.B. Frauen, die über ihren Ehemann renten- und sozialversichert
sind). Verdienen sie mehr als 345 Euro monatlich durch die Selbständigkeit, müssen sie sich selbst versichern. In dem Fall
müssten sie schon etwa 300 Euro mehr pro Monat erwirtschaften und einen Riesen-Schritt über diese Grenze machen. Wer
sie nur geringfügig überschreitet, hat weniger in der Tasche als vorher. Auch andere Grenzen treffen auf Teilzeitgründer zu.
Beispielsweise für Studenten in Bezug auf Bafög oder für Schüler in Bezug auf das Kindergeld. Schließlich ist es wichtig,
das Verhältnis von Haupt- und Nebentätigkeit finanziell und zeitlich genau im Auge zu behalten. Denn wird aus der Nebenbei-Selbständigkeit peu á peu das Haupteinkommen, müssen sich Gründer sich als Selbständige krankenversichern
oder zusätzliche Beiträge werden fällig. Auch hier gibt es für jede Gruppe von Teilzeitgründern andere Regeln. Fachbücher geben Auskunft.
Wer sich gut informiert, kann jedoch innerhalb dieser Grenzen gut wirtschaften und eine Existenz aufbauen oder einen
dauerhaften Zusatzverdienst einrichten, so Schiek. Insgesamt sind Schritt für Schritt in die Selbständigkeit. Das gilt auch für
Astrid Lüders aus Berlin. Sie reduzierte ihre Stelle bei der Kanadischen Botschaft auf 18,5 Stunden, um sich einen Traum zu
verwirklichen: Ein eigenes Geschäft rund um die Fotografie. Montags bis Mittwochs arbeitet sie in der Botschaft und von
Mittwoch Nachmittag bis Sonnabend öffnet sie nachmittags die Tür ihrer Foto-Galerie mit angeschlossener Dunkelkammer
im Berliner Szenekietz Friedrichshain. Kunden können darin Fotoausstellungen besuchen und Bilder erwerben. Zusätzlich
bietet Astrid Lüders Kurse an und bringt den Teilnehmern bei, wie sie bessere Urlaubsbilder machen, wie man Bilder
entwickelt oder in schwarz-weiß fotografiert. Dazu kommen Aufträge, die sie in ihrer Dunkelkammer erledigt – wenn diese
nicht an Hobby-Fotografen vermietet ist, denn auch das gehört zum Angebot.
„Meine feste Stelle bei der Botschaft sorgt für meinen Seelenfrieden und dafür, dass ich nachts schlafen kann“, bekennt sie.
Und auch wenn sie normalerweise nicht pessimistisch ist – eine gewisse Skepsis helfe ihr, sich auf die Arbeit und die Kunst
zu konzentrieren und nicht dauernd über Geld nachzudenken. „Ich habe mir ausgerechnet, was im schlechtesten Fall auf mich
zukommt. Also wenn der Laden gar nicht läuft. Diesen Fall müssen mein Job und meine Ersparnisse abdecken. Was darüber
hinaus geht, ist mein Spielraum.“ Und den dehnte sie langsam aus.
Schon lange hatte sie nebenbei selbständig einzelne Fotoaufträge für Zeitungen übernommen, Kurse geleitet und
Ausstellungen gestaltet. Immer aus ihrer kleinen Wohnung heraus, die sich langsam aber sicher mit Fotoutensilien füllte.
Doch so ganz, das spürte Lüders, war es nicht das richtige. „Die Idee, einen eigenen Laden zu eröffnet spukte schon jahrelang
als Traum in meinem Kopf herum“. Doch immer schien das Risiko zu hoch. Als sie sich vor einem Jahr einfach hinsetzte und
Zahlen aufschrieb und zusammenrechnete, war das der Durchbruch, sagt Lüders. Denn sie errechnete, dass er klappen
könnte. Fast ein Jahr lang bereitete sie alles vor, ließ sich umfassend beraten, schrieb den Businessplan und suchte nach
einem geeigneten Laden. Alles neben der Arbeit. Als der Raum gefunden war, musste er renoviert und die Dunkelkammer
eingerichtet werden. 5000 Euro aus Ersparnissen investierte sie in Laden und Ausstattung, ersteigerte Geräte bei eBay oder
kaufte sie gebraucht. Einiges schenkten ihr Freunde und Kollegen. Jetzt ist der Laden eröffnet und bringt eine Menge freudiger Momente, in denen die Zeit verfliegt – aber auch viele, in denen sie gar nicht vergeht. Einen Rat kann sie schon
jetzt anderen Gründern geben: Öffnungszeiten genau zu überdenken. „Meine sind etwas zu umfangreich. Ich sitze im Laden
mit meinem Laptop und kann vieles von Buchhaltung bis zum Briefverkehr erledigen – aber meine Kurse, Fotos von Events
wie Abiturfeiern oder Hochzeiten, meine Arbeit in der Dunkelkammer und alle Besorgungen kann ich nur vor oder nach den
Öffnungszeiten erledigen. Dadurch wird mein Tag oft lang“ An einer Lösung arbeitet sie seit einigen Wochen – sie führt eine
Strichliste über die Zeiten, in denen die Kunden sich häufen. Daran will sie die Öffnungszeiten anpassen.
Teilzeitgründer sollten ein genaues Augenmerk auf die Zeit legen und ihre Möglichkeiten real einschätzen, rät Irene
Hohlheimer, Beraterin am Institut für Freie Berufe in Nürnberg. Dort werden neben der Forschung zur Freiberuflichkeit seit
einigen Jahren auch Beratungen und Kurse angeboten. „Mit der Hälfte der Zeit, die man in eine Gründung investiert, erreicht
man leider weniger als den halben Effekt“, beobachtete sie. Dennoch sei dieser Einstieg für viele genau das richtige. „Eine
Halbtagsgründung kann entspannter sein, als den Job zu kündigen und dann ab einem bestimmten Zeitpunkt ausreichend
verdienen zu müssen. Vor allem, wenn jemand ohne Reserven gründet und keine Durststrecke überbrücken kann.“ Vor allem
der psychologische Aspekt sei nicht zu unterschätzen, den die Sicherheit des Einkommens aus dem festen Job mit sich bringt, so Hohlheimer.
In einem Punkt sind sich Berater von Teilzeitgründern einig – der Erfolg liegt im zielgerichteten effektiven Umgang mit Zeit
und Mitteln, die für die Selbständigkeit bleiben. Denn von beidem haben Teilzeitgründer meist zu wenig. Doch dieser
Engpass zwingt die Gründer im Nebenjob zugleich, das wenige effektiv zu nutzen. Manchmal effektiver als Vollzeit-
Gründer, für die die freie Zeiteinteilung nicht immer ein Segen ist.
Berater beobachten: Immer größer wird die Gruppe derer, die die Teilzeit-Selbständigkeit nicht als Vorstufe zur Vollzeit-
Selbständigkeit sehen, sondern als dauerhafte Form. Das deckt sich auch mit den Zahlen des statistischen Bundesamtes –
mehr als 50 Prozent gaben an, dass sie keine Vollerwerbs-Tätigkeit finden oder dies nicht wünschen. So wie Manfred Reidt
aus Wildenbruch in Brandenburg. Der heute 65jährige wollte sich eigentlich zur Ruhe setzen, als er vor acht Jahren aus der
Berlin in die ländliche Idylle zog und seine Gastwirtschaften aufgab. „Ich habe mein ganzes Leben lang Lokale geführt, oft
mehrere gleichzeitig – da war mir der plötzliche Ruhestand zu langweilig“, bekennt er. In den Fingern juckt es ihm, als er ein
paar Dörfer weiter ein winziges beliebtes Lokal „Weinschmiede“ entdeckt. Immer öfter wird er Gast in der winzigen Gaststube, die nur an den Wochenenden geöffnet ist und immer kritischer beobachtet er den Stil des Besitzers, der an den
Wochenenden selbst aus Berlin anreiste und das ganze sehr ruhig angehen ließ. Zu viel Hobby, zu wenig Geschäft, fand der
Profi. „Die Gäste mussten lange auf die Speisen warten und wenn keiner kam, hat sich der Vorbesitzer einfach in seine
Wohnung über dem Lokal zurückgezogen“, erinnert er sich. Der Gedanke, dass kann man aber besser hinbekommen, reifte
und die Idee, die Gaststätte zu übernehmen. Als Teilzeit-Selbständigkeit, denn ein bisschen Ruhrstand will Reidt dann doch,
aber mit wirtschaftlichen und gastwirtschaftlichem Anspruch. Als der Vorbesitzer dem Verkauf zustimmt, erwirbt der
Vollblut-Gastwirt die Schmiede und baut die Küche nach seinen Vorstellungen um. Weiterhin passen nur 18 Menschen in
das winzige Lokal, die aber können jetzt warm essen. „Es kommen ja viele extra aus Berlin hier her – denen muss man schon
etwas anbieten“, so Reidt. Doch die Berliner kommen nur bei gutem Wetter, bei schlechtem bleibt es schon mal leer. Sein
Ziel: Mehr einheimische zum Besuch im Weinlokal zu bewegen. Doch das ist schwerer als gedacht, denn die Brandenburger
zieht es am Abend in ihre eigenen Gärten und seltener in Lokale. „Mir fällt schon etwas ein“, brummt Reidt. Seit einigen
Monaten führt er das Lokal nun nebenbei. Geöffnet ist es an den Wochenenden, eingekauft wird Donnerstags. Die Tage von
Montag bis Mittwoch sind für Erholung und Ruhe gedacht. Eigentlich, schränkt Reidt ein, denn durch den Umbau und in der
Aufbauphase falle derzeit schon mehr Arbeit ab. Und auch seine Frau muss mit ran – nämlich an den Tresen. „Auch wenn
das Lokal winzig ist, wenn ich allein koche, Getränke zapfe, Weinberatung mache und auch noch kellnere, müssen die Gäste
zulange warten.“ Seine Frau trägt die Unterbrechung des Ruhestandes mit Fassung. Wenn es bei schönem Wetter voll wird,
kommt eine Aushilfe, wenn es leer bleibt, bleibt Reidt dennoch gelassen. „Das Lokal gehört mir ja. Es gibt keine Mietkosten
im Nacken, da kann man entspannter wirtschaften“. Begeistert ist er nach wie vor von dem Kleinod, das viele Bestandteile
der alten Schmiede noch immer hat. Und wenn es doch nichts wird, mit dem Teilzeit-Restaurant? Reidt kann sich das nicht
vorstellen. „Es kommt bei Gastwirtschaften auf den Wirt an. Und ich hatte immer Glück, bisher ist noch jede Kneipe
gelaufen, die ich eröffnet habe.“ Einen guten Nebeneffekt hat er außerdem entdeckt – Kisten schleppen, den Tresen bedienen
und alles in Schuss zu halten, wirkt besser als Sport. „Meinen Winterspeck bin ich jedenfalls dieses Jahr ohne Diät los geworden.“
Gründerbeispiel
Vormittags Beamtin, nachmittags Geschäftserfolg im Internet
Karin Karrenbauer aus Velbert ist Beamtin und betreibt neben ihrer Halbtagsstelle von 15-20 Uhr den erfolgreichsten
Internet-Shop für Stickerei-Bedarf in Deutschland. Während Handarbeitsläden überall schließen, profitiert sie durch
flexibler Lagerhaltung in ihrer eigenen Wohnung. Inzwischen hat sie einen Angestellten, im Herbst kommt eine weitere Kraft
dazu. Ihre Kunden kommen aus der ganzen Welt.
Wenn es Zufall war, dann ein glücklicher, meint Karin Karrenbauer. Dieser führte sie vor dreieinhalb Jahren durch die Seiten
des Internet-Anbieters T-Online und ließ sie über ein Angebot stolpern: „Mieten Sie einen Internet-Shop“ hieß es da und
schlagartig wurde ihr klar – das ist es! Schon seit ihrer Jugend hatte sie mit dem Gedanken gespielt, eines Tages ihr eigenes
Handarbeitsgeschäft zu besitzen. Begeistert stickt sie seit sie 15 ist und kennt sich mit Materialien und Mustern aus. Und sie
weiß, wie schwer es ist, spezielle Sachen zu bekommen. Eine ungewöhnliche Farbe etwa oder eine seltene Vorlage für ein
Stickbild. Oder wie schwierig es war – denn heute ist Karin Karrenbauer selbst die Anbieterin, bei der sich Stick-Fans aus
Deutschland und sogar der ganzen Welt mit diesen Spezialitäten und dem ganz allgemeinen Stick-Bedarf eindecken.
Stickteufelchen heißt ihr Online-Geschäft. Sie betreibt es nebenberuflich. Denn eigentlich ist Karrenbauer Beamtin bei der
Stadtverwaltung Velbert im Ruhrgebiet. Dort arbeitet sie 25 Stunden pro Woche in Teilzeit.
Dazu kommen etliche Stunden pro Woche als Unternehmerin. Die ganze Familie ist mit eingebunden und zwei der vier
Zimmer ihrer Wohnung dienen als Warenlager und Firmenzentrale. „Mein Mann trägt es mit Fassung“, meint sie. Einen Mitarbeiter beschäftigt sie inzwischen, um der Bestellflut Herrin zu werden. Vor allem, wenn neue Hefte der
Fachzeitschriften erscheinen und in den Wochen und Monaten vor Weihnachten ist die Hölle los. Eine Aushilfe kommt in
Spitzenzeiten dazu. Sie kennt sich mit Computern aus und kann bei technischen Schwierigkeiten eingreifen. Inzwischen hat
sich Karrenbauer längst einen Shop auf den Leib programmieren lassen. Denn es häuften sich Bestellungen aus dem Ausland
und das System musste zweisprachig arbeiten. Heute kann man in ihrem „Laden“ mit Kreditkarten bezahlen und auch mit
solchen Programmen, die Kleinst-Summen abrechnen. Denn die Bestellungen variieren von ein paar Gramm Garn, die in einen Brief-Umschlag passen und ein paar Euro kosten, bis hin zu größeren Bestellungen, bei denen sich Käufer aus dem
Ausland mit dem Bedarf für das ganze Jahr eindecken.
Behutsam hat sich Karrenbauer auf die Anforderungen des Ladens eingestellt. „Ich bin ein vorsichtiger Mensch“, sagt sie.
5000 Euro vom Sparbuch könne sie zur Not verpulvern, sagte ihr Mann als sie anfing, danach sei Schluss. Doch verpulvert
wurde nichts. Stück für Stück erweiterte sie ihr Lager, kaufte Muster und Garne verschiedener Serien, Lampen, Nadeln und
Fachzeitschriften. „Durch den Internethandel bin ich flexibler als die stationären Händler. Sie bieten oft ein breites Sortiment
an – vom Nähen bis zum Häkeln – Sticken ist da nur ein kleiner Bereich und auf Sonderwünsche ist der Handel nicht eingestellt.“ Karrenbauer schon. Inzwischen nimmt sie so große Mengen ab, dass sie bei Angeboten des Großhandels schon
mal verhandeln kann. „Mein Vorteil ist, dass ich einige Waren nicht vorhalten muss. Ich kann einfach ein Bild ins Netz
stellen und wenn etwas bestellt wird, ordere ich es im Großhandel“
Ganz ausgeträumt hat sie den Traum von einem eigenen Laden – einem echten – noch nicht. Das Gefühl, bei Messen hinter
einem Ladentisch zu stehen und die Kunden persönlich zu kennen, gefällt ihr ganz gut. Doch das hieße viel mehr Risiko. Und
das hieße auch, den Job aufzugeben - mit allen Pensions- und sozialen Ansprüchen einer Beamtin. „Das ist einfach nicht
sinnvoll“, meint Karrenbauer. Und so wird es wohl so bleiben, dass ihre Kunden nur zwischen 15 und 20 Uhr anrufen können. Vormittags bearbeitet sie in der Stadtverwaltung Akten der Unterhaltszahler und erst nachmittags ist sie ihre eigene
Chefin – natürlich mit offizieller Genehmigung des Dienstherren. Neid unter den Kollegen im Amt gebe es nicht, so Karrenbauer. Den gibt es eher bei Kollegen aus dem selbständigen Bereich – bei den niedergelassenenen
Handarbeitsgeschäften. „Ich erlebe, dass richtig schlecht über mich gesprochen oder geschrieben wird. Auf einer Internet-
Seite gab eine Händlerin an, sie müsse schließen, weil Internethandel ohne Beratung die Preise unterbietet – ohne Beratung“,
die quirlige Unternehmerin lacht: „Wenn die Leute wüssten, wie viele Mails und Anrufe ich beantworte!“
www.strickteufelchen.de
Service:
Nebenbei selbständig als ... Arbeitnehmer: Was muss der Arbeitgeber wissen?
- Im öffentlichen Dienst: Sie brauchen in jedem Fall eine Genehmigung des Arbeitgebers. Meist gibt es bei der
Personalverwaltung entsprechende Anträge und einen vorbestimmten „Dienstweg“. Eine mündliche Zusage ihres
Vorgesetzten reicht nicht.
- In der Privatwirtschaft: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Ein generelles Verbot von Nebentätigkeit (häufig zu
finden) ist rechtlich nicht wirksam. Steht dort jedoch, dass Sie dem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass Sie eine
Nebentätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies tun.
- Was darf der Arbeitgeber verbieten? Arbeitnehmer darf Nebentätigkeit untersagen, wenn sie ihm mit ihrer
Nebentätigkeit Konkurrenz machen oder für die Konkurrenz arbeiten oder wenn die Nebentätigkeit ihre eigentlic
Arbeit beeinträchtigt oder Ihre Gesundheit gefährdet (sie müssen weiterhin pünktlich und konzentriert
(ausgeschlafen!) ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können.
- Sie dürfen ihren Urlaub im Hauptjob nicht für ihre Nebentätigkeit nutzen. Dieser ist als Erholungszeit gedacht. Sind Sie krank geschrieben, dürfen Sie auch nicht ihrer Nebentätigkeit nachgehen.
- Lassen Sie sich von einem Arbeitsrechtler beraten. Sie riskieren, ihre Anstellung zu verlieren, wenn Sie Fehler machen.
Nebenbei selbständig als... Arbeitsloser – was dürfen Sie? (ALG I und ALG II)
ALG I: Während der Arbeitslosigkeit ist es erlaubt, nebenbei selbständig zu arbeiten, wenn die Aufgaben weniger als 15
Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen.
Achtung: Hier schauen die Agenturen oft genau hin – wenn Sie z.B. Unterricht geben, zählt auch die Vorbereitungszeit als
Arbeitszeit, sie können also deutlich weniger als 15 Stunden unterrichten. Für alle Tätigkeiten gilt: auch genau 15 Stunden
sind bereits zuviel.
Sie müssen die Arbeitsagentur vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und ihre Einkünfte und Ausgaben offen legen. Das
Nebeneinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn das Nettoeinkommen (nach Abzug der Steuern und
Betriebskosten) höher als 165 Euro ist. Bei den Betriebsausgaben wird eine Pauschale von 30 Prozent angenommen. Das
heißt für jeden umgesetzten Euro werden 30 Cent als Betriebskosten pauschal anerkannt. Damit können Sie problemlos
214,50 Euro monatlich umsetzen. Liegen Ihre Kosten höher, können Sie das nachweisen anrechnen lassen. ALG I –
Empfänger bleiben über die Arbeitsagentur Kranken- und Sozialversichert, müssen aber wie der andere Selbständige
Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.
Achtung: Wer schon während der Arbeitslosigkeit gründet, kann in den meisten Fällen kein Überbrückungsgeld oder Ich-
AG-Förderung mehr bekommen, wenn er in die Voll-Selbständigkeit wechselt. Rechnen Sie genau nach, was sich für Sie lohnt.
ALG II: Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nebenbei selbständig arbeiten. Auch wenn der
Verdienst auf die Leistungen angerechnet wird, kann es durchaus lohnenswert sein, die Option zu prüfen.
Achtung: Rechnen Sie richtig. Bedenken Sie, dass Leistungen wie Miete, Kranken-, Renten und Sozialversicherung auch
weiterhin getragen werden. Diese Leistungen machen zusammen einen Wert von mehreren Hundert Euro, teilweise bis zu
1000 Euro aus, wenn Sie selbst dafür aufkommen müssen. Wer aus ALG II gründen will, kann Einstiegsgeld beantragen,
dann wird eine erhöhte ALGII-Zahlung gewährt. Sprechen Sie mit dem Betreuer. Bei einer guten Aussicht auf Erfolg mit
Ihrer Idee, kann das eine lohnende Alternative zur Nebenbei-Selbständigkeit sein.
Wer nebenbei selbständig arbeitet muss dies der Arbeitsagentur bzw. dem Betreuer mitteilen. Der Einkommensanrechnung
wird das „Nettoeinkommen“ zugrunde gelegt (Einnahmen minus Betriebskosten). Ein Grundfreibetrag von 100 Euro gilt
zunächst für alle Einkünfte. Haben Sie einen höheren Gewinn, können Sie 20 Prozent des Verdienstes von 101-800 Euro
behalten und 10 Prozent des Gewinns von 801 bis 1200 Euro (haben Sie minderjährige Kinder, verschiebt sich die
Höchstgrenze des Hinzuverdienstes auf 1500 Euro. Nachrechnen ist nicht ganz einfach, aber es lohnt sich. Übersichtliche
Informationen bietet der Sozialverband Deutschland unter www.reichsbund.de , dort unter „Aktuelles“, Sozialinfo Nr. 14, September 2005
Kranken- und Sozialversicherung für Nebenbei-Selbständige
- Wer in geringerem Umfang (finanziell und zeitlich) selbständig arbeitet, als er dies als Angestellter tut, bleibt übe
die Angestelltentätigkeit versichert. Problematisch wird es, wenn Einkommen und Zeitaufwand steigen und sogar
die des Angestelltenjobs übersteigen. Dann muss man sich selbst (zusätzlich) Krankenversichern.
- Familienversicherte (z.B. Frauen, die über ihren Ehemann Kranken- und Sozialversichert sind) dürfen bis zu 345
Euro monatlich durch die Selbständigkeit dazu verdienen. Steigt der Gewinn, müssen sie sich selbst versichern.
- Altersrentner (älter als 65 Jahre) dürfen zwar unbegrenzt hinzuverdienen, müssen aber auf den zusätzliche
Verdienst zusätzliche Krankenkassenbeiträge zahlen. Informationen unter
http://www.deutsche-
rentenversicherung-bund.de
- Grenzwerte für Hinzuverdienst gibt es auch bei Studenten und Schülern. Hier gilt es auch, das Kindergeld im Au
zu behalten.
Rentenversicherung:
Unterliegt die Tätigkeit, die sei nebenbei selbständig ausüben wollen nicht der Rentenversicherungspflicht, fallen keine Beträge zur Rentenversicherung an. (Teilweise lohnt sich eine freiwillige Rentenversicherung)
Rentenversicherungspflicht besteht für die betroffenen Berufsgruppen immer zusätzlich. Die Beiträge dazu werden nicht wie
in der Kranken- und Sozialversicherung durch die Angestelltentätigkeit abgegolten.
Rentenversicherungspflichtig sind Lehrende und Erziehende (auch z.B. Fahr-, Reit- oder Klavierlehrer), Pflegepersonen in
Säuglings, Kranken oder Kinderpflege (auch Tagesmütter), Hebammen, Künstler und Publizisten, Handwerker, die in die
Handwerksrolle eingetragen sind und Selbständige mit nur einem Auftraggeber („Scheinselbständige“) sowie Ich-AGs.
Internet: www.bfa.de
Achtung: Nehmen Sie die Rentenversicherungspflicht ernst! Auch Jahre später können noch Nachzahlungen drohen, wenn
sich heraus stellt, dass sie nicht angemeldet waren.
Ausnahmen: Die Tätigkeit ist geringfügig (unter 400 Euro Gewinn pro Monat), kurzfristig (maximal 50 Tage pro Jahr) oder
nicht berufsmäßig – das heisst Sie arbeiten nebenbei als Schüler oder Student, sind Hausfrau oder Altersrentner. Lassen Sie
sich unbedingt am BfA-Telefon beraten, bevor Sie annehmen, dass eine Ausnahme auf Sie zutrifft. BfA Service-Telefon:
0800 3331919 (kostenfrei)
Künstler und Publizisten die nebenbei selbständig sind, müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden, wenn ihr
Einkommen mindestens 3.900 EURO jährlich bzw. 325 EURO monatlich beträgt. Ab dieser Grenze unterliegen sie der
Rentenversicherungspflicht. http://www.kuenstlersozialkasse.de
Vorsicht! Die wichtigsten Fallen
Grundsätzlich gilt: Nebenbei Selbständige unterliegen den gleichen Pflichten wie andere Selbständige auch, was die
Versteuerung ihrer Gewinne, Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Anmeldung bei Freiberuflern betrifft. Gehen Sie die gleichen Schritte wie alle Gründer.
Achten Sie auf Grenzwerte bei den Zuverdiensten, die für ihre Gruppe gelten. Denn wenn sie nur etwas „zu viel“ Gewinn
machen, können sich Kosten und Pflichten rapide erhöhen. Grenzwerte beim Einkommen gelten für Familienversicherte,
Schüler, Studenten, Arbeitslose, Berufen, die rentenversicherungspflichtig sind und in der Elternzeit, Nicht-Altersrentnern.
Hinweise dazu in diesem Text und in Fachbüchern
Informieren Sie sich über ihre Pflichten als Arbeitnehmer. Je nach Arbeitsvertrag müssen Sie den Arbeitgeber informieren
bzw. kann er Tätigkeiten unterbinden. Arbeiten Sie nicht während der Krankschreibung oder dem Urlaub selbständig. Tabu
sind das Diensttelefon und der Dienstcomputer, außer es wird ausdrücklich erlaubt.
Überschätzen Sie nicht ihre Möglichkeiten. Die Zeit, die für die Selbständigkeit bleibt, reicht oft für wesentlich weniger aus,
als vorher geplant. Nehmen Sie sich nicht zuviel vor. Planen Sie ggf. Öffnungszeiten nicht zu großzügig.
Die wichtigsten Tipps – so funktioniert das Geschäft nebenbei
Informieren Sie Ihre Kunden: Gehen Sie offen mit Ihren Möglichkeiten (zeitlich) um. Nennen Sie Kunden Zeiten, in denen Sie sicher zu erreichen sind und ggf. Zeiten, in denen man Sie nicht anrufen kann.
Spielen Sie mit offenen Karten: Chef und Kollegen werden oft misstrauisch oder neidisch, wenn sie glauben, ihre Tätigkeit
wirft viel ab. Nebenbei Selbständige erleben zuweilen, dass ihre Arbeit immer mehr kritisiert wird. Fehler passieren jedem,
doch Ihre werden vielleicht auf die Selbständigkeit geschoben. Seien Sie offen, um Konflikten entgegen treten zu können.
Die Wichtigsten Erfolgsfaktoren:
Die Selbständigkeit verträgt sich mit ihrer Haupttätigkeit. Prüfen Sie Zeiten und Möglichkeiten genau. Auch wenn
Sie abends Aufträge abarbeiten können – manchmal müssen Sie zu Geschäftszeiten die Möglichkeit haben, Ämter, die Bank
oder andere Stellen aufzusuchen. Ideal: Teilzeit, gute Kinderbetreuung, flexibler Arbeitgeber/flexible Arbeitszeit
Ihre Idee funktioniert in Teilzeit: Vor allem beim Kundenkontakt ist eine Teilzeitselbständigkeit eventuell
problematisch. Kunden können vor verschlossener Tür stehen, Anrufe gehen ins Leere. Vielleicht können Sie ein Büro/ihr
Geschäft mit jemandem teilen, der andere Zeiten hat als Sie? Kann jemand anders Ihre Aufträge entgegen nehmen und weiter
reichen (Agenturen, Vermittler) Ideal: Branchen, in denen eMails üblich sind, Anrufbeantworter, die man von unterwegs
abhören kann, Services, die nicht sofort, sondern in einem gewissen Zeitrahmen fertig werden müssen.
Finanzielles Polster: Unverhofft kommt oft – auch bei Teilzeitgründern. Der Computer streikt oder das Auto geht
kaputt. Sie haben weniger Zeit, sich über die günstigsten Angebote den Kopf zu zerbrechen, sondern brauchen im
schlimmsten Fall schnell Ersatz für ein ausgefallenes Gerät. Das geht schnell ins Geld. Außerdem müssen Sie viel Energie
ins Geschäft investieren – Geldsorgen lähmen ihren Eifer. Ideal: Ihr Familieneinkommen oder das Einkommen aus anderen
Tätigkeiten reichen für den Grundbedarf.
Geringe laufende Kosten: Halten Sie die Fixkosten minimal. Denn wenn Sie krank werden oder Urlaub in ihrer
Haupttätigkeit haben (oder Überstunden leisten müssen), muss die Selbständigkeit zuweilen liegen bleiben. Dann belasten
Fixkosten nur. Ideal: Bürogemeinschaften oder Arbeit von zuhause aus, geringe Anfangsinvestitionen.
Die Familie zieht mit: Ohne Kinderbetreuung geht es auch in Teilzeit nicht und auch sonst sind Teilzeitgründer in der früheren Freizeit stark eingespannt.
Bücher zum Thema:
Nebenbei Selbständig- Ratgeber für Selbständige in Teilzeit (Broschiert) von Karin Leppin und Konar Mutafoglu, Humboldt-
Verlag, ISBN: 3899940385
Teilzeit Selbständigkeit. Das Handbuch für die Kleinunternehmerin (Broschiert) von Birgit Torbrügge, Verlag:
Frauenoffensive, ISBN: 3881043659
Teilzeit, Befristung, Scheinselbständigkeit. n-tv Service Recht (Broschiert) von Rolf Wank, Nomos Verlag; ISBN:
3423580712
Beratungsstellen und Ansprechpartner:
Gründerberatungsstellen, IHKn und Handwerkskammern.
Beratungsstellen für Frauen sind oft auf das Thema eingerichtet. Adressen unter www.gruenderinnenagentur.de
„Beratungsangebote“
aus: Nebenbei Selbständig - Wege für Einsteiger auf Nummer Sicher
(Starting up, Herbst 2006)
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